Ein Trampolin im Garten ist ein Highlight für Groß und Klein. Es macht Spaß, fördert die Bewegung und stärkt die Gesundheit. Doch viele Eltern und Gartenbesitzer fragen sich: Benötige ich für mein Trampolin eine Haftpflichtversicherung?
Die Antwort lautet: In den meisten Fällen ist keine extra Versicherung nötig – aber es gibt wichtige Ausnahmen!
In diesem detaillierten Ratgeber erfährst du als verantwortungsvoller Trampolin-Besitzer alles, was du über die Versicherungspflicht, mögliche Haftungsrisiken , die Rolle der privaten Haftpflichtversicherung und weitere praktische Tipps zur Sicherheit wissen musst.
Die gute Nachricht:
Du brauchst in Deutschland kein spezielles Versicherungskennzeichen oder eine gesonderte Police , um ein Trampolin im eigenen Garten aufzustellen.
Aber Achtung:
Wenn jemand durch dein Trampolin zu Schaden kommt – beispielsweise ein Kind fällt herunter oder verletzt sich an einer losen Feder – kannst du unter Umständen haften. Und hier kommt deine private Haftpflichtversicherung ins Spiel.
Ja – und zwar eine sehr große!
Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel:
Wichtig: Nicht alle Versicherungen behandeln Trampoline gleich. Manche schließen sie explizit aus oder setzen Voraussetzungen wie die Montage eines Sicherheitsnetzes.
Tipp: Prüfe deinen Versicherungsvertrag oder frage bei deinem Versicherer nach, ob Freizeitgeräte wie Trampoline mitversichert sind.
Als Betreiber eines Gartentrampolins bist du dafür verantwortlich, dass es sicher betrieben wird. Bei Unfällen kann unter bestimmten Umständen eine Verkehrssicherungspflicht bestehen.
Folgende Szenarien können zu einer Haftung führen:
Je besser du das Trampolin sicherst und überwachst, desto geringer ist dein Risiko!
Es gibt keine allgemeine Versicherungspflicht für private Trampoline in Deutschland. Allerdings können örtliche Vorschriften gelten, besonders wenn:
In solchen Fällen solltest du dich beim Ordnungsamt oder Rathaus deiner Gemeinde erkundigen.
In den meisten Fällen musst du dein Trampolin nicht aktiv melden . Lediglich bei einer Neuabsicherung oder Anpassung deiner Haftpflichtversicherung könnte eine Erwähnung sinnvoll sein.
Achtung: Wenn du dein Trampolin gewerblich vermietest oder als Freizeitangebot nutzt, brauchst du u. U. eine Gewerbeversicherung oder eine extra Haftpflicht für Sport- und Spielgeräte .
Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es einige Maßnahmen, die deine Sicherheit erhöhen:
Reduziert das Risiko von Stürzen erheblich – viele Versicherer sehen dies positiv.
Z. B. nur eine Person springen lassen, keine Saltos, Helm tragen.
Keine Steine, Holzspitzen oder harte Flächen direkt am Trampolin.
Prüfung von Federn, Rahmen, Sprungtuch und Befestigung.
Gerade bei jungen Nutzern ist Aufsicht wichtig, um riskantes Verhalten zu vermeiden.
Bevor du dir ein Trampolin kaufst oder es bereits besitzt, stelle folgende Fragen bei deiner Haftpflichtversicherung:
Empfehlung: Lasse dir die Antworten schriftlich geben, damit du im Ernstfall rechtlich abgesichert bist.
Nein – in den meisten Fällen reicht eine gute private Haftpflichtversicherung aus. Diese sollte jedoch gezielt auf die Nutzung von Freizeitgeräten wie Trampoline prüfen. Zusätzliche Maßnahmen wie ein Sicherheitsnetz, stabiler Aufbau und klare Regeln minimieren das Risiko weiter.
Merke: Je sicherer du dein Trampolin betreibst, desto weniger wahrscheinlich ist ein Schadensfall – und desto besser bist du im Zweifel auch versichert.
Bonus-Tipp: Checkliste „Trampolin sicher nutzen“
✅ Sicherheitsnetz montiert
✅ Untergrund stabil und eben
✅ Keine scharfen Kanten am Rahmen
✅ Regelmäßige Kontrolle von Federn & Sprungtuch
✅ Klare Benutzungsregeln für Kinder
✅ Aufsicht durch Erwachsene bei jungen Springern
✅ Info an die Versicherung (optional, aber empfehlenswert)