Trampolin-Versicherung: Benötigt man eine Haftpflichtversicherung?

Ein Trampolin im Garten ist ein Highlight für Groß und Klein. Es macht Spaß, fördert die Bewegung und stärkt die Gesundheit. Doch viele Eltern und Gartenbesitzer fragen sich: Benötige ich für mein Trampolin eine Haftpflichtversicherung?

Die Antwort lautet: In den meisten Fällen ist keine extra Versicherung nötig – aber es gibt wichtige Ausnahmen!

In diesem detaillierten Ratgeber erfährst du als verantwortungsvoller Trampolin-Besitzer alles, was du über die Versicherungspflicht, mögliche Haftungsrisiken , die Rolle der privaten Haftpflichtversicherung und weitere praktische Tipps zur Sicherheit wissen musst.

Wann benötigt man eine Versicherung für das Trampolin?

Die gute Nachricht:

Du brauchst in Deutschland kein spezielles Versicherungskennzeichen oder eine gesonderte Police , um ein Trampolin im eigenen Garten aufzustellen.

Aber Achtung:

Wenn jemand durch dein Trampolin zu Schaden kommt – beispielsweise ein Kind fällt herunter oder verletzt sich an einer losen Feder – kannst du unter Umständen haften. Und hier kommt deine private Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Spielt die private Haftpflichtversicherung eine Rolle?

Ja – und zwar eine sehr große!

Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel:

  • Schadensersatzansprüche Dritter , wenn jemand durch dein Trampolin verletzt wird
  • Sachschäden , z. B. wenn ein Ball gegen die Scheibe eines Nachbarn fliegt
  • Rechtsverfolgungskosten , falls du vor Gericht gezogen wirst

Wichtig: Nicht alle Versicherungen behandeln Trampoline gleich. Manche schließen sie explizit aus oder setzen Voraussetzungen wie die Montage eines Sicherheitsnetzes.

Tipp: Prüfe deinen Versicherungsvertrag oder frage bei deinem Versicherer nach, ob Freizeitgeräte wie Trampoline mitversichert sind.

Wann kann man persönlich haften?

Als Betreiber eines Gartentrampolins bist du dafür verantwortlich, dass es sicher betrieben wird. Bei Unfällen kann unter bestimmten Umständen eine Verkehrssicherungspflicht bestehen.

Folgende Szenarien können zu einer Haftung führen:

  • Das Trampolin ist mangelhaft montiert (z. B. lockere Federn)
  • Das Sprungtuch hat Risse oder ist ungesichert
  • Es fehlt ein Sicherheitsnetz, obwohl Kinder damit spielen
  • Der Untergrund ist nicht eben oder rutschig
  • Es finden unsichere Gruppenaktivitäten statt (mehrere Springer gleichzeitig)

Je besser du das Trampolin sicherst und überwachst, desto geringer ist dein Risiko!

Was sagt der Gesetzgeber?

Es gibt keine allgemeine Versicherungspflicht für private Trampoline in Deutschland. Allerdings können örtliche Vorschriften gelten, besonders wenn:

  • Du ein sehr großes Profi-Trampolin hast
  • Es öffentlich zugänglich ist (z. B. bei einem Verein oder Ferienhaus)
  • Es in der Nähe von Verkehrswegen steht

In solchen Fällen solltest du dich beim Ordnungsamt oder Rathaus deiner Gemeinde erkundigen.

Muss ich das Trampolin gegenüber der Versicherung melden?

In den meisten Fällen musst du dein Trampolin nicht aktiv melden . Lediglich bei einer Neuabsicherung oder Anpassung deiner Haftpflichtversicherung könnte eine Erwähnung sinnvoll sein.

Achtung: Wenn du dein Trampolin gewerblich vermietest oder als Freizeitangebot nutzt, brauchst du u. U. eine Gewerbeversicherung oder eine extra Haftpflicht für Sport- und Spielgeräte .

Wie kann man sich zusätzlich absichern?

Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es einige Maßnahmen, die deine Sicherheit erhöhen:

  1. Sicherheitsnetz installieren

Reduziert das Risiko von Stürzen erheblich – viele Versicherer sehen dies positiv.

  1. Regeln aufstellen

Z. B. nur eine Person springen lassen, keine Saltos, Helm tragen.

  1. Aufbauort überlegen

Keine Steine, Holzspitzen oder harte Flächen direkt am Trampolin.

  1. Regelmäßige Wartung

Prüfung von Federn, Rahmen, Sprungtuch und Befestigung.

  1. Kinderbeaufsichtigung

Gerade bei jungen Nutzern ist Aufsicht wichtig, um riskantes Verhalten zu vermeiden.

Wichtige Fragen an deinen Versicherer

Bevor du dir ein Trampolin kaufst oder es bereits besitzt, stelle folgende Fragen bei deiner Haftpflichtversicherung:

  • Ist das Trampolin als Freizeitgerät versichert?
  • Gibt es Ausschlüsse oder Einschränkungen?
  • Muss ein Sicherheitsnetz vorhanden sein?
  • Gilt die Versicherung auch bei Nutzung durch Dritte (z. B. Gäste)?
  • Welche Schäden werden konkret abgedeckt?

Empfehlung: Lasse dir die Antworten schriftlich geben, damit du im Ernstfall rechtlich abgesichert bist.

Fazit: Braucht man eine extra Versicherung für das Trampolin?

Nein – in den meisten Fällen reicht eine gute private Haftpflichtversicherung aus. Diese sollte jedoch gezielt auf die Nutzung von Freizeitgeräten wie Trampoline prüfen. Zusätzliche Maßnahmen wie ein Sicherheitsnetz, stabiler Aufbau und klare Regeln minimieren das Risiko weiter.

Merke: Je sicherer du dein Trampolin betreibst, desto weniger wahrscheinlich ist ein Schadensfall – und desto besser bist du im Zweifel auch versichert.

Bonus-Tipp: Checkliste „Trampolin sicher nutzen“

✅ Sicherheitsnetz montiert
✅ Untergrund stabil und eben
✅ Keine scharfen Kanten am Rahmen
✅ Regelmäßige Kontrolle von Federn & Sprungtuch
✅ Klare Benutzungsregeln für Kinder
✅ Aufsicht durch Erwachsene bei jungen Springern
✅ Info an die Versicherung (optional, aber empfehlenswert)